Auto abgeschleppt – Was tun?

Auto wird abgeschleppt

Beim Falschparken kann es passieren, dass Ihr Auto abgeschleppt wird. Diese Maßnahme wurde entweder vom Besitzer des Parkplatzes veranlasst oder von der Polizei ergriffen. Was Sie tun müssen, um Ihren Wagen wiederzubekommen und wie Sie herausfinden, ob Ihr Auto abgeschleppt oder gestohlen wurde, erklären wir Ihnen im folgenden Beitrag.

Auto abgeschleppt oder geklaut?

Wenn Sie herausfinden möchten, ob Ihr Wagen abgeschleppt oder gestohlen wurde, sollten Sie die Polizei kontaktieren. Dazu rufen Sie nicht die Notrufnummer 110 an, weil es sich nicht um einen Notfall handelt. Sie rufen entweder die Telefonnummer des örtlichen Polizeireviers an oder begeben sich direkt zur Polizeistation. Um zu erfahren, ob Ihr Auto polizeilich abgeschleppt wurde, müssen Sie Ihr Kennzeichen wissen oder den Fahrzeugschein vorlegen.

Wann schleppt die Polizei Fahrzeuge ab?

Die Polizei darf Ihr Auto abschleppen, wenn Sie falsch geparkt haben. Sie kann auch Ihren Wagen versetzen lassen, falls Sie zum Beispiel eine Baustelle behindern. Haben Sie Ihr Auto verbotswidrig abgestellt, darf der von der Polizei beauftrage Abschleppdienst Ihren Wagen nur so weit wie unbedingt nötig versetzen. Ein Versetzen auf einen freien Parkplatz ist nicht zulässig, wenn dafür Ihr Auto geöffnet werden muss und es ohne Aufsicht abgestellt werden müsste. In dem Fall wird Ihr Wagen auf den Betriebshof des Abschleppdienstes oder auf einen behördlichen Verwahrplatz gebracht.

Kosten für polizeiliches Abschleppen

Kann der Fahrer des Fahrzeugs ermittelt werden, muss er für die Kosten des Abschleppens aufkommen. Ansonsten wird der Halter des Wagens zur Kasse gebeten. Kommen Sie zu Ihrem Auto zurück, bevor der Abschleppdienst eintrifft, müssen Sie die Kosten für eine Leerfahrt übernehmen.

Wurde Ihr Wagen abgeschleppt, hängen die Kosten für besondere Aufwendungen von den Verwaltungsgebühren der Kommune oder von den Preisen des Abschleppunternehmens ab. In der Regel sind die Kosten niedriger, wenn Ihr Auto auf dem Gelände des Abschleppdienstes steht, statt auf einer behördlichen Verwahrstelle.

Neben den Abschleppkosten kann ein Bußgeld auf Sie zukommen. Außerdem erhalten Sie von der Polizei einen Kostenbescheid über die Verwaltungsgebühr per Post.

Das Abschleppunternehmen darf Ihren Wagen solange behalten, bis Sie die Rechnung für die Abschleppkosten beglichen haben. Je länger Ihr Auto auf dem Platz der Firma steht, desto höher wird die Rechnung.

Wann darf Ihr Fahrzeug von einem privaten Parkplatz abgeschleppt werden?

Falls Sie Ihren Wagen auf dem Parkplatz eines Restaurants oder Geschäfts abgestellt haben, ohne dort Kunde zu sein, darf der Besitzer des Grundstücks Ihr Auto abschleppen lassen. Die Kosten dafür tragen Sie. Sie belaufen sich in der Regel auf 150 Euro, wobei an Sonn- und Feiertagen sowie nachts Zuschläge berechnet werden.

Manche Parkplatzbesitzer beauftragen Dienstleistungsunternehmen, die Parkplätze überwachen. Die Kosten für die Tätigkeit dieser Firmen muss der Auftraggeber und nicht der Falschparker zahlen.

Standort des Fahrzeugs wird erst gegen Rechnungszahlung bekannt gegeben?

Es kommt immer wieder vor, dass dem Falschparker erst der Standort genannt wird, wenn er die Rechnung beglichen hat. Laut Bundesgerichtshof ist dies nicht zulässig. In dem Fall sollten Sie darauf hinweisen, dass Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Meistens bekommen Sie dann Ihr Fahrzeug zurück.

Können Sie die Begleichung der Rechnung nicht abwenden, sollten Sie auf eine detaillierte Rechnung bestehen. Außerdem sollten Sie sich den Vermerk „Nur unter Vorbehalt bezahlt“ quittieren lassen.

Generell sollten Sie die Rechnung für das Abschleppen von einem privaten Grundstück nicht ohne vorige Prüfung bezahlen:

  • Informieren Sie sich darüber, ob der Parkplatzbesitzer die Überwachungsfirma beauftragt hat. Es kommt öfter vor, dass Parküberwachungsfirmen ohne Auftrag Falschparker abschleppen. Solche Unternehmen suchen systematisch nach Falschparkern und stellen diesen die Tätigkeit in Rechnung.
  • War das Abschleppen Ihres Wagens unverhältnismäßig oder verhältnismäßig? Von einem unverhältnismäßigen Abschleppen ist beispielsweise die Rede, wenn Sie Ihr Auto in der Nacht auf einem leeren Parkplatz abgestellt haben.
  • Welche Kosten sollen Sie übernehmen? Als Falschparker müssen Sie die Abschleppkosten tragen, aber nicht die Kosten für die Parkplatzüberwachung, eine Fahrtkostenpauschale oder ähnliches.
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