Die häufigsten vermeidbaren Behinderungen im fließenden Verkehr

Behinderungen im Straßenverkehr

Vermeidbare Behinderungen im fließenden Verkehr sind alle Behinderungen, die aufgrund einer mangelhaften Planung oder durch Fehlverhalten entstehen. Wir erläutern diese Behinderungen und zeigen auf, ob diese Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs Bußgelder nach sich ziehen können.

Welche Behinderungen des fließenden Verkehrs sind vermeidbar?

In der Straßenverkehrsordnung unter Paragraf 1, Absatz 2 ist folgendes zu lesen:

Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen vermeidbar, behindert oder belästigt wird“.

Zu den häufigsten Behinderungen des fließenden Verkehrs, die durch eine schlechte Planung oder durch ein Fehlverhalten entstehen, gehören folgende:

  1. Langsames Fahren ohne triftigen Grund
  2. Liegenbleiben aufgrund Kraftstoffmangel
  3. Abwürgen des Motors

Langsames Fahren ohne triftigen Grund

Fahren beladene LKWs bergauf, können sie nicht schneller fahren und haben somit einen triftigen Grund für das langsame Fahren. Das Gleiche gilt für Traktoren oder ähnliche Fahrzeuge. Ein triftiger Grund für zu langsames Fahren besteht auch dann, wenn Nebel, Schneefall, Starkregen oder andere Wetterbedingungen ein schnelleres Tempo nicht möglich machen oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnten.

Gibt es in Deutschland eine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit?

In Deutschland schreibt der Gesetzgeber keine Mindestgeschwindigkeit vor. Auf der Autobahn dürfen zwar nur Fahrzeuge fahren, die mindestens 60 km/h fahren können, aber es besteht keine Pflicht, mindestens 60 Stundenkilometer zu fahren.

Sie müssen jedoch Gründe haben, um auf der Autobahn langsamer als 60 km/h unterwegs zu sein, denn bei dieser Geschwindigkeit behindern Sie den womöglich den fließenden Verkehr und gefährden mitunter andere Teilnehmer.

Ein Bußgeld droht dann, wenn Sie durch zu ein geringes Tempo den fließenden Verkehr behindern. Die Straßenverkehrsordnung beschreibt diesen Punkt unter Paragraf 3:

Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern“.

Es ist möglich, eine Mindestgeschwindigkeit anzuordnen. Dies erkennen Sie an einem Verkehrsschild mit rundem, blauem Hintergrund und einer weißen Ziffer. Die Ziffer zeigt die Mindestgeschwindigkeit an.

Transportieren Sie eine sperrige Ladung oder sind Sie auf der Suche nach einem Parkplatz, ist das langsame Fahren unvermeidbar. Fahren Sie allerdings permanent mit einer zu geringen Geschwindigkeit, sodass der Verkehrsfluss gestört ist, müssen Sie unter Umständen mit einem Verwarnungsgeld, Bußgeld oder mit einem Punkt in Flensburg rechnen.

Bußgelder für zu langsames Fahren ohne triftigen Grund

  • Fahren Sie ohne triftigen Grund mit einer zu geringen Geschwindigkeit, kann Sie das ein Bußgeld von 20 Euro kosten.
  • Das Überholen eines Fahrzeugs mit zu geringem Tempo kann ein Bußgeld von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen.
  • Kam es durch das vermeidbare langsame Fahren zu einem Unfall, kostet Sie das 120 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Liegenbleiben aufgrund Kraftstoffmangel

Bleiben Sie wegen eines leeren Tanks liegen und behindern dadurch den fließenden Verkehr, machen Sie sich strafbar. Sie haben die Möglichkeit, an der Tankuhr den Kraftstoffvorrat abzulesen. Spätestens, wenn die Kontrollleuchte aufleuchtet, sollten Sie eine Tankstelle aufsuchen. In der Regel können Sie noch etwa 50 Kilometer fahren, wenn die Tankleuchte blinkt.

Strafen bei Liegenbleiben durch leeren Tank

Ein Liegenbleiben aufgrund eines leer gefahrenen Tanks stellt keine Panne dar. Passiert Ihnen das auf einer Kraftfahrtstraße oder auf der Autobahn, kann Sie das ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro kosten. Falls Sie länger als drei Minuten stehenbleiben, gilt dies als Parken. Parken auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen werden mit einem Bußgeld von 70 Euro geahndet.

Hätten Sie eine Panne und würden deshalb liegenbleiben, gilt dies nicht als unerlaubtes Parken. Ein leerer Benzintank ist jedoch vermeidbar und deshalb wird das Liegenbleiben wegen dieser Ursache bestraft.

Sollte das Liegenbleiben wegen Kraftstoffmangels einen Unfall verursachen, kann dies eine Strafe aufgrund grober Fahrlässigkeit nach sich ziehen.

Tipp: Führen Sie vor allem auf unbekannten Strecken einen Reservekanister mit. Auf manchen Autobahnen sind die Abstände zwischen den Tankstellen recht groß.

Abwürgen des Motors

Oft passiert es Fahranfängern, dass Sie beim Anfahren an einer Ampel oder Kreuzung den Motor abwürgen. Mit etwas Übung und Fahrpraxis lässt sich dies vermeiden. Aber auch erfahrene Autofahrer können sich nicht davon freisprechen, ab und zu den Motor abzuwürgen.

Oft ist das Abwürgen des Motors eine Folge von Unachtsamkeit und kann deshalb vermieden werden. Es ist möglich, dass Sie eine Teilschuld bekommen, wenn dadurch ein Auffahrunfall entsteht.

So entschied das Landgericht Hagen in einem Fall (Aktenzeichen 7S 100/12). Eine PKW-Fahrerin rutschte mit ihrem Fuß vom Kupplungspedal ab, als sie an einer Ampel anfuhr. Das Auto kam plötzlich zum Stehen und der folgende Wagen fuhr auf.

Das Amtsgericht entschied in erster Instanz, dass die Schuld komplett beim Fahrer des PKWs lag, der auf das Auto der Frau aufgefahren ist. Schließlich sei ein Sicherheitsabstand einzuhalten, der auch beim Anfahren an Ampeln gilt.

Das Landgericht Hagen bewertete den ruckartigen Stillstand des Autos jedoch anders, denn der nachfolgende Fahrer konnte keine Vorzeichen für ein Stehenbleiben erkennen. Somit musste die Autofahrerin eine Teilschuld von 25 Prozent hinnehmen.

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