Sich im Straßenverkehr zu bewegen bedeutet auch und vor allem, Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer und Fußgänger zu nehmen. Sie müssen sich so verhalten, dass Sie niemanden behindern, belästigen, gefährden oder schädigen.
Grundregeln des Straßenverkehrs
Der Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung bestimmt die Grundregeln des Straßenverkehrs.
Vermeiden Sie es, hektisch, übertrieben zögerlich oder fahrlässig zu fahren und beweisen Sie mit rücksichtsvollem Verhalten Verantwortung gegenüber anderen Menschen. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme sinkt das Unfallrisiko und Sie tragen zur Verbesserung des Verkehrsklimas bei.
Verständigung mit anderen Verkehrsteilnehmern
- Andere Verkehrsteilnehmer sollten rechtzeitig Ihre Fahrabsichten erkennen können. Sie sollten zum Beispiel rechtzeitig abbremsen oder sich rechtzeitig einordnen.
- Bleiben Sie aufmerksam und konzentrieren Sie sich auf den Verkehr, damit Sie die Fahrabsichten der anderen einschätzen können.
- Gewöhnen Sie sich an, immer den Blinker beim Abbiegen zu setzen – auch dann, wenn Sie auf leeren Straßen unterwegs sind. Bei frühzeitigem Setzen des Blinkers können sich andere Verkehrsteilnehmer auf den Richtungswechsel einstellen.
Sollten Sie in eine Situation geraten, die für Sie oder andere gefährlich sein kann, sollten Sie Warnzeichen mittels Lichthupe, Hupe oder Warnblinklicht setzen.
In welchen Fällen verwenden Sie die Lichthupe?
Die Lichthupe ist, genauso wie die Hupe, als Warnsignal für andere Verkehrsteilnehmer zu verwenden. Außerhalb einer geschlossenen Ortschaft können Sie mittels Lichthupe zudem Überholabsichten ankündigen.
Eigentlich ist es nicht erlaubt, andere Verkehrsteilnehmer mit Lichthupe zur Weiterfahrt aufzufordern. Dennoch ist es eine gängige Praxis, zum Beispiel an engen Stellen oder dem anderen beim Ausparken mit Lichthupe zu zeigen, dass eine Weiterfahrt möglich ist.
Wann dürfen Sie die Hupe benutzen?
Die Hupe ist ein Warnmittel, um andere Menschen vor einer akuten, gefährlichen Situationen zu warnen. Innerhalb eines Orts dürfen Sie die Hupe ausschließlich in akuten Gefahrensituationen nutzen. Außerhalb einer geschlossenen Ortschaft dürfen Sie mittels Hupe zudem ankündigen, dass Sie überholen möchten.
Damit Sie andere Verkehrsteilnehmer mit der Hupe weder irritieren noch erschrecken, gelten bestimmte Vorschriften. Die Hupe darf beispielsweise keine Folge unterschiedlich hoher Töne sein.
Verständigung mittels Warnblinklicht
Beim Abschleppen, bei einer Panne und bei einem Unfall müssen Sie das Warnblinklicht benutzen. Auf der Autobahn wird damit auch vor einem Stau gewarnt: Der letzte Fahrer im Stau schaltet das Warnblinklicht an, damit die folgenden Fahrzeuge nicht auffahren und ihre Geschwindigkeit reduzieren.
Müssen Sie aus unvermeidbaren Gründen zu langsam fahren, sollten Sie ebenfalls das Warnblinklicht anschalten. Dadurch lässt sich auf schnell befahrenen Strecken ein Auffahren und somit ein Unfall verhindern.
Rücksicht auf Lastkraftwagen nehmen
LKWs sind für die meisten Autofahrer ein Ärgernis, weil sie einem aufgrund der Größe die Sicht nehmen oder wegen der Geschwindigkeit die Straße verstopfen. Rücksichtsvolles Verhalten im Straßenverkehr heißt aber auch, sich in den anderen hineinzuversetzen.
Ein LKW muss sich im dichten Verkehr und auf engen Straßen vorsichtiger bewegen, als ein kleiner PKW. Er braucht zum Rangieren mehr Platz, sodass Sie anhalten und geduldig warten sollten, bis der LKW-Fahrer mit seinem Rangier-Manöver fertig ist.
Gegenseitige Rücksichtnahme von Autofahrern und Radfahrern
Manchmal entsteht das Gefühl, als seien diese beiden Arten von Verkehrsteilnehmern Konkurrenten. Fahrradfahrer regen sich über Autofahrer auf und umgekehrt. Damit ein rücksichtsvolles Verhalten möglich ist, sollten beide Parteien die Sichtweise des anderen einnehmen.
- Halten Sie als PKW-Fahrer genügend Abstand zum Radfahrer, wenn Sie diesen überholen.
- Fahren Sie in einer Fahrradgruppe, sollten Sie an stärker befahrenen oder engen Straßen hintereinander fahren, damit Sie problemlos von Autos überholt werden können.
- Die Vorfahrtsregeln gelten für alle Verkehrsteilnehmer und müssen beachtet werden – egal ob vom Sattel oder vom Sitz aus.
- Als Radfahrer kann es für Sie gefährlich werden, wenn Sie sich an einer roten Ampel an der Autoschlange vorbei drängeln. Oft bleiben Radfahrer im toten Winkel eines Fahrzeuges stehen.
Fußgänger im Straßenverkehr
Auch als Fußgänger müssen Sie sich an die Regeln der Straßenverkehrsordnung halten und können Bußgelder und Verwarnungsgelder bekommen. Wenn ein Gehweg vorhanden ist, müssen Sie diesen nutzen. Auf der Fahrbahn dürfen Sie nur dann gehen, wenn kein Gehweg zur Verfügung steht.
Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft haben Sie die Wahl zwischen rechtem und linkem Fahrbahnrand. Müssen Sie außerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf der Fahrbahn gehen, müssen Sie stets den linken Straßenrand nutzen. Von dort aus können Sie von Fahrzeugen besser gesehen werden.
Sind Sie als Fußgängergruppe unterwegs, müssen sie bei schlechter Sicht, in der Dunkelheit oder wenn es die Verkehrssituation erfordert hintereinander gehen.
Als Fußgänger haben Sie gegenüber einem abbiegendem Fahrzeug Vorrang, wenn Sie die Straße überqueren. Sie müssen beim Überqueren einer Straße immer den kürzesten Weg nehmen. Sind Ampeln oder Zebrastreifen vorhanden, müssen Sie diese nutzen.
Stoppen Sie als Autofahrer nicht an einem Zebrastreifen, wenn ein Fußgänger diesen überqueren möchte, kann dies teuer und mit Geldbußen sowie Punkten geahndet werden. Der Fußgänger muss seine Überquerungsabsicht nicht mit Blicken oder Handzeichen erkennbar machen. Sie müssen als Autofahrer anhalten, wenn der Fußgänger zügig auf den Zebrastreifen zugeht oder davor stehenbleibt.
Rücksicht auf Rettungskräfte
Besondere Rücksicht ist in Notfällen auf Rettungskräfte zu nehmen. Leider ist es oftmals nicht mehr üblich, eine Rettungsgasse zu bilden, doch bei Unfällen zählt jede Sekunde. Sobald Sie Blaulicht sehen oder das Martinshorn hören, müssen Verkehrsteilnehmer eine Rettungsgasse bilden. Auch bei Stau oder wenn Fahrzeuge auf der Autobahn nur noch in Schrittgeschwindigkeit fahren, ist das Bilden einer Rettungsgasse Pflicht. Dies gilt ebenfalls auf mehrspurigen Straßen außerhalb einer Ortschaft.
Mit einer Rettungsgasse machen Sie Rettungskräften Platz, damit diese schnell den Unfallort erreichen können. Denken Sie daran, dass auch Sie oder eine nahestehende Person einmal die schnelle Hilfe von Rettungskräften benötigen könnten.
Wie wird eine Rettungsgasse gebildet?
Befinden Sie sich auf der linken Fahrbahn, fahren Sie an den linken Fahrbahnrand. Auf den anderen Fahrstreifen weichen Sie nach rechts aus. Der Standstreifen muss jedoch immer frei bleiben! Er darf nur dann befahren werden, wenn keine andere Option zur Bildung einer Rettungsgasse besteht oder Sie von der Polizei dazu aufgefordert werden.
Schalten Sie das Warnblinklicht ein, wenn Sie sich einem Stau nähern!
Auch als Motorradfahrer müssen Sie sich an der Bildung einer Rettungsgasse beteiligen. Sie dürfen ebenso wenig den Standstreifen befahren oder die Rettungsgasse nutzen, um schneller nach vorne zu kommen.